Die wichtigsten Antworten rund um die Private Krankenversicherung
Wer kann sich privat krankenversichern?
Privat krankenversichern können sich Selbstständige, Freiberufler,
Beamte und Angestellte mit einem Jahreseinkommen über der
Versicherungspflichtgrenze (2025: 73.800 Euro brutto). Studenten
können sich unter bestimmten Voraussetzungen von der gesetzlichen
Versicherungspflicht befreien lassen.
Was kostet eine private Krankenversicherung?
Die Kosten variieren je nach Alter, Gesundheitszustand, gewähltem
Tarif und Leistungsumfang. Einsteigertarife beginnen bei etwa
250-300 Euro monatlich, während umfassende Tarife 400-800 Euro oder
mehr kosten können. Junge, gesunde Personen zahlen deutlich weniger
als ältere Versicherte. Wichtig: Arbeitnehmer erhalten von ihrem
Arbeitgeber einen Zuschuss zur PKV in Höhe von maximal 50% des
Beitrags (bis zur Hälfte des GKV-Höchstbeitrags).
Kann ich von der PKV zurück in die GKV wechseln?
Ein Wechsel zurück in die GKV ist nur unter bestimmten Bedingungen
möglich: bei Angestellten durch Unterschreitung der
Versicherungspflichtgrenze, bei Arbeitslosigkeit, bei Aufnahme einer
sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit oder bei Personen über 55
Jahren nur in Ausnahmefällen. Nach dem 55. Lebensjahr ist ein
Wechsel praktisch ausgeschlossen.
Was ist eine Gesundheitsprüfung und wie läuft sie ab?
Bei der Gesundheitsprüfung müssen Sie alle relevanten
Vorerkrankungen, Behandlungen und Medikamenteneinnahmen der letzten
3-10 Jahre angeben. Die Versicherung prüft das Risiko und kann den
Antrag annehmen, mit Zuschlägen versehen, Leistungen ausschließen
oder ablehnen. Wahrheitsgemäße Angaben sind essentiell, da falsche
Angaben zur Kündigung führen können.
Wie sind Familienangehörige in der PKV versichert?
Es gibt keine kostenlose Familienversicherung wie in der GKV. Jedes
Familienmitglied (Ehepartner, Kinder) benötigt einen eigenen
Versicherungsvertrag. Für Kinder gibt es jedoch oft günstige
Kindertarife. Ehepartner ohne eigenes Einkommen können sich
ebenfalls privat versichern, zahlen aber einen eigenen Beitrag.
Was passiert im Alter mit den PKV-Beiträgen?
PKV-Beiträge steigen im Alter aufgrund höherer Krankheitskosten. Zur
Abfederung bilden Versicherer Alterungsrückstellungen. Zusätzlich
zahlen alle Versicherten einen gesetzlich vorgeschriebenen Zuschlag
von 10%, um Beitragssteigerungen ab dem 60. Lebensjahr zu
reduzieren. Freiwillig können Kunden zusätzlich einen
Beitragsentlastungstarif abschließen, um die Beiträge im Alter
weiter zu senken.
Warum sinkt der PKV-Beitrag im Alter gleich zweimal?
Im Alter profitieren PKV-Versicherte von zwei automatischen
Beitragssenkungen: Erstens fällt der gesetzliche Zuschlag von 10%
weg, der ab dem 60. Lebensjahr erhoben wird. Zweitens entfällt das
Krankentagegeld, da Rentner keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung
haben und daher diese Leistung nicht mehr benötigen. Diese beiden
Faktoren führen zu einer spürbaren Entlastung der monatlichen
Beiträge.
Welche Leistungen bietet die PKV im Vergleich zur GKV?
Die PKV bietet oft umfangreichere Leistungen: Chefarztbehandlung,
Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, kürzere Wartezeiten,
hochwertige Zahnersatzversorgung, alternative Heilmethoden und
weltweiten Versicherungsschutz. Der Leistungsumfang hängt vom
gewählten Tarif ab und kann individuell zusammengestellt werden.
Kann ich den PKV-Tarif wechseln?
Innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft können Sie meist
problemlos zu einem anderen Tarif wechseln, dabei bleiben die
Alterungsrückstellungen erhalten. Ein Wechsel zu einer anderen PKV
ist möglich, aber Sie verlieren einen Teil der
Alterungsrückstellungen. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist
erforderlich.
Was ist der Basistarif in der PKV?
Der Basistarif bietet Leistungen vergleichbar der GKV zu einem
Höchstbeitrag entsprechend dem GKV-Höchstbeitrag. Er ist für
Personen gedacht, die sich normale PKV-Tarife nicht mehr leisten
können oder aus der GKV ausgeschlossen sind. Jede PKV muss diesen
Tarif anbieten, eine Gesundheitsprüfung findet nicht statt.
Wie funktioniert das Kostenerstattungsprinzip in der PKV?
In der PKV zahlen Sie Arzt- und Behandlungskosten zunächst selbst
und reichen die Rechnung bei Ihrer Versicherung ein. Diese erstattet
die Kosten entsprechend Ihrem Tarif. Dieses System ermöglicht mehr
Transparenz über Behandlungskosten, erfordert aber eine
Vorfinanzierung der Behandlungen.
Haben Sie weitere Fragen?
Unsere Experten beraten Sie gerne persönlich zu allen Aspekten der
privaten Krankenversicherung.